1) Urheberschutz, Nutzungsrechte, Eigentumsrechte und Eigenwerbung
1.1. Der an Gudrun Walter erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften der Werknutzungsbewilligung und des Urheberrechtsgesetzes.
1.2. Alle Leistungen von Gudrun Walter, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Scribbles, Reinzeichnungen, Konzepte), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von Gudrun Walter und können von dieser jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Auftraggeber/Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck, nicht jedoch die Eigentumsrechte. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von Gudrun Walter setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.
1.3. Sämtliche Arbeiten von Gudrun Walter, wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe, nicht erreicht sind.
1.4. Ohne Zustimmung von Gudrun Walter dürfen deren Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu sind unzulässig.
1.5. Die Werke von Gudrun Walter dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber/Kunde bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Von den aufgeführten Faktoren abweichende Nutzungen müssen gesondert vergütet werden und bedürfen der expliziten Rücksprache.
1.6. Gudrun Walter räumt dem Auftraggeber/Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars (zahlbar 14 Tage nach Ausstellung).
1.7. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Gudrun Walter und ist in diesem Falle gesondert zu vereinbaren sowie vom Auftraggeber/Kunden zu vergüten.
1.8. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist Gudrun Walter bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen.
1.9. Gudrun Walter bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z.B. in einer eigenen Internetpräsenz, Portfolio, Wettbewerbsteilnahmen, etc.) zu nutzen und auf die Tätigkeit für den Auftraggeber/Kunden hinzuweisen.
2) Datenanlieferung
2.1. Gudrun Walter ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten (z.B. Daten von Inhalten, Screendesigns, Entwürfen usw.) die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an den Auftraggeber/Kunden herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber/Kunde die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und vom Auftraggeber/Kunden zu vergüten.
2.2. Stellt der Designer dem Auftraggeber/Kunden Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit Einwilligung von Gudrun Walter vorgenommen werden.
3) Mitwirkung des Auftraggebers/Kunden
3.1. Der Auftraggeber/Kunde versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die er Gudrun Walter zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Der Auftraggeber/Kunde ist ferner alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte der Auftraggeber/Kunde nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der Auftraggeber/Kunde Gudrun Walter im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
4) Gewährleistung, Haftung
4.1. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den Auftraggeber/Kunden. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber/Kunde die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.
4.2. Gudrun Walter haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder seiner sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber/Kunden zur Nutzung überlässt. Gudrun Walter ist nicht verpflichtet, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden vom Auftraggeber/Kunden selbst und auf eigene Kosten veranlasst.
4.3. Gudrun Walter haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe.